Zoraki 4918 Schreckschusspistole 9mm P.A.K. - schwarz
Endlich können wir euch die neue Zoraki 4918 im Kaliber 9mm P.A.K. (Pistole,Automatik,Knall) anbieten. Die 4918 aus dem Hause Zoraki basiert auf der Zoraki 918 und wurde entsprechend weiterentwickelt.
Tipp:
Ein passendes Ersatzmagazin mit 18 Schuss findest du hier.
Technische Daten zur Zoraki 4918 Schreckschusspistole:
Kaliber: 9 mm P.A.K.
Magazinkapazität: 18 Schuss
Abzug: Double Action
Farbe: schwarz
Gewicht: 887g
Länge: 200mm
Hinweis: Zum Führen der Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Eigentums wird eine behördliche Erlaubnis in Form des kleinen Waffenscheins benötigt.
PTB-Nummer auf dem Foto kann von der aktuellen PTB-Nummer abweichen!
Lieferumfang:
1 x Zoraki 4918 Schreckschusspistole /schwarz
1 x Waffenkoffer
1 x Abschussbecher
1 x Reinigungsbürste
1 x Anleitung

- Waffe-Kaliber: 9mm P.A.K.
- Magazinkapazität: 18
- Farbe: schwarzbrüniert
- Versandgewicht: 1,16 kg
Hersteller: ATAK SILAH SAN. TIC. LTD. STI., Imes San. Sit. A Blok 107 Sk. No: 70, 34775 Yukari Dudullu, Ümraniye, Istanbul, Türkei, info@atakarms.com
Verantwortliche Person in der EU: ESC GmbH, Am Rotbühl 3, 89564 Nattheim bei Heidenheim, Deutschland, office@escgmbh.biz
Sicherheitshinweise & Waffenrecht
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) sind keine Spielzeuge, sondern Waffen. Lesen Sie vor der Nutzung die Bedienungsanleitung und beachten Sie die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Der Erwerb und Besitz zugelassener SRS-Waffen mit PTB-Zeichen im Kreis ist in Deutschland grundsätzlich ab 18 Jahren erlaubnisfrei.
- Das zugriffsbereite Führen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums erfordert grundsätzlich einen Kleinen Waffenschein.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von SRS-Waffen nicht erlaubt – auch nicht mit Kleinem Waffenschein.
- Ohne Kleinen Waffenschein darf die Waffe nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, z. B. ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, transportiert werden.
- Der Kleine Waffenschein erlaubt nicht automatisch das Schießen in der Öffentlichkeit.
- Schießen ist außerhalb zugelassener Schießstätten nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig, z. B. unter bestimmten Voraussetzungen im befriedeten Besitztum.
- Verwenden Sie ausschließlich passende, zugelassene Munition und tragen Sie beim Schießen Augen- und Gehörschutz.
- Bewahren Sie Waffe und Munition sicher, ungeladen und für Kinder sowie Unbefugte unzugänglich auf.







