Zoraki 918-P Chrom Schreckschusspistole Kaliber 9 mm P.A.K. in der Sonderedition
Die Zoraki 918-P ist als Schreckschusspistole bereits in einigen Farbvarianten bekannt. Nun zeigt sie sich in der Sonderedition mit einem chromfarbenen Schlitten mit Hochglanz-Finish. Technisch betrachtet bietet die Sonderedition der 918-P allerdings genau das Gleich wie die anderen Modelle. Mehr Infos dazu können hier nachgelesen werden. Die PTB-Nummer auf dem Foto kann von der aktuellen PTB-Nummer abweichen! Tipp: Um die Magazine schnell und einfach befüllen zu können empfehlen wir euch die UMAREX Ladehilfe.
Technische Details der Zoraki 918-P Chrom Schreckschusspistole:
- Hersteller: Zoraki
- Modell: 918-P
- Typ: Schreckschusspistole
- Farbe: Chrom Sonderedition
- Kaliber: 9 mm P.A.Knall
- Magazinkapazität: 18 Schuss
- Gesamtlänge: ca. 219 mm
- Lauflänge: 131,5 mm
- Höhe: 142,5 mm
- Breite: 36 mm
- Gewicht: 870 g
- Abzug: Double-Action
- Visierung: Kimme und Korn
- Sicherung: Manuell
- Material: Metall/ Kunststoff
- Schlitten: Metallschlitten
- Griffschalen: Kunststoff
Lieferumfang:
1x Zoraki 918-P Chrom Sonderedition Schreckschusspistole 9 mm P.A.K.
1x Magazin
1x Anleitung
1x Reinigungsbürste
1x Abschussbecher
1x Kunststoff-Koffer

- Waffe-Kaliber: 9mm P.A.K.
- Magazinkapazität: 18
- Farbe: schwarzchrom
- Versandgewicht: 1,12 kg
Hersteller: ATAK SILAH SAN. TIC. LTD. STI., Imes San. Sit. A Blok 107 Sk. No: 70, 34775 Yukari Dudullu, Ümraniye, Istanbul, Türkei, info@atakarms.com
Verantwortliche Person in der EU: ESC GmbH, Am Rotbühl 3, 89564 Nattheim bei Heidenheim, Deutschland, office@escgmbh.biz
Sicherheitshinweise & Waffenrecht
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) sind keine Spielzeuge, sondern Waffen. Lesen Sie vor der Nutzung die Bedienungsanleitung und beachten Sie die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Der Erwerb und Besitz zugelassener SRS-Waffen mit PTB-Zeichen im Kreis ist in Deutschland grundsätzlich ab 18 Jahren erlaubnisfrei.
- Das zugriffsbereite Führen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums erfordert grundsätzlich einen Kleinen Waffenschein.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von SRS-Waffen nicht erlaubt – auch nicht mit Kleinem Waffenschein.
- Ohne Kleinen Waffenschein darf die Waffe nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, z. B. ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, transportiert werden.
- Der Kleine Waffenschein erlaubt nicht automatisch das Schießen in der Öffentlichkeit.
- Schießen ist außerhalb zugelassener Schießstätten nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig, z. B. unter bestimmten Voraussetzungen im befriedeten Besitztum.
- Verwenden Sie ausschließlich passende, zugelassene Munition und tragen Sie beim Schießen Augen- und Gehörschutz.
- Bewahren Sie Waffe und Munition sicher, ungeladen und für Kinder sowie Unbefugte unzugänglich auf.







