Glock 17 Gen5 Schreckschusswaffe 9mm P.A.K. schwarz SET mit Glock Ersatzmagazin und 50 Platzpatronen
Für alle die nicht immer gleich Nachladen wollen bieten wir hier das passende Set bestehend aus der Glock 17 Gen 5 Schreckschusspistole und 17 Schuss Ersatzmagazin + 50 Platzpatronen an.
Technische Daten der Glock 17 Gen5
- Hersteller: Glock by Umarex
- Modell: Glock 17 Gen5 P.A.K.
- Typ: Schreckschusspistole
- Kaliber Munition: 9mm P.A.K.
- Magazinkapazität: 17 Schuss
- Abzug: Single Action
- Sicherung: Abzugssicherung
- Visierung: Kimme und Korn
- Länge: 202 mm
- Breite: 34 mm
- Höhe: 139 mm
- Gewicht: 726 g
Lieferumfang
- 1x Glock 17 Gen5 Schreckschuss Waffe 9mmP.A.K.
- 1x Abschuss- /Signalbecher
- 1x Reiningungsbürste
- 1x Waffenkoffer
- 1x Handbuch
- 1x Glock Ersatzmagazin 9mm PAK 17 Schuss
- 1x 50 shoot-club Platzpatronen 9mm PAK

- Waffe-Kaliber: 9mm P.A.K.
- Magazinkapazität: 17
- Farbe: schwarzbrüniert
Hersteller: Glock GmbH, Gaston-Glock-Park 1, 9170 Ferlach, Österreich, eu.glock.com/en/Contact-and-support EU
Verantwortliche Person in der EU: RWS GmbH, Kronacher Str. 63, 90765 Fürth, Deutschland, kundenservice@rws-tech.com
Sicherheitshinweise & Waffenrecht
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) sind keine Spielzeuge, sondern Waffen. Lesen Sie vor der Nutzung die Bedienungsanleitung und beachten Sie die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Der Erwerb und Besitz zugelassener SRS-Waffen mit PTB-Zeichen im Kreis ist in Deutschland grundsätzlich ab 18 Jahren erlaubnisfrei.
- Das zugriffsbereite Führen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums erfordert grundsätzlich einen Kleinen Waffenschein.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von SRS-Waffen nicht erlaubt – auch nicht mit Kleinem Waffenschein.
- Ohne Kleinen Waffenschein darf die Waffe nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, z. B. ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, transportiert werden.
- Der Kleine Waffenschein erlaubt nicht automatisch das Schießen in der Öffentlichkeit.
- Schießen ist außerhalb zugelassener Schießstätten nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig, z. B. unter bestimmten Voraussetzungen im befriedeten Besitztum.
- Verwenden Sie ausschließlich passende, zugelassene Munition und tragen Sie beim Schießen Augen- und Gehörschutz.
- Bewahren Sie Waffe und Munition sicher, ungeladen und für Kinder sowie Unbefugte unzugänglich auf.







