Smith & Wesson Chiefs Special Schreckschuss Revolver 9mm R.K. vernickelt + 50 shoot-club Platzpatronen
Variante mit zusätzlich 50 Schuss Platzpatronen. Mehr Infos findest Du im Stammartikel: Smith & Wesson Chiefs Special vernickelt
Technische Daten S&W Chief Special Schreckschussrevolver:
- Marke: Smith & Wesson by Umarex
- Modell: Chief Special
- Typ: Schreckschussrevolver
- System: Schreckschuss - Gas - Signal
- Material: Metall - Griffstück vernickelt, schwarze Kunststoffgriffschalen
- Trommelkapazität: 5 Patronen
- Kaliber: 9mm R.K.
- Abzug: Single Action / Double Action
- Gewicht: 500 g
- Länge: 155 mm
- Lauflänge: 47 mm
- Breite: 33 mm
Lieferumfang:
- 1 x Smith & Wesson Chief Special Schreckschuss Revolver vernickelt
- 1 x Anleitung
- 1 x Abschussbecher PTB794
- 1 x Waffenkoffer
- 1x 50 shoot-club Platzpatronen 9 mm R.K.

Hersteller: UMAREX GmbH & Co. KG, Donnerfeld 2, 59757 Arnsberg, Deutschland, contact@umarex.de
Verantwortliche Person in der EU: UMAREX GmbH & Co. KG, Donnerfeld 2, 59757 Arnsberg, Deutschland, contact@umarex.de
Sicherheitshinweise & Waffenrecht
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) sind keine Spielzeuge, sondern Waffen. Lesen Sie vor der Nutzung die Bedienungsanleitung und beachten Sie die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Der Erwerb und Besitz zugelassener SRS-Waffen mit PTB-Zeichen im Kreis ist in Deutschland grundsätzlich ab 18 Jahren erlaubnisfrei.
- Das zugriffsbereite Führen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums erfordert grundsätzlich einen Kleinen Waffenschein.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von SRS-Waffen nicht erlaubt – auch nicht mit Kleinem Waffenschein.
- Ohne Kleinen Waffenschein darf die Waffe nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, z. B. ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, transportiert werden.
- Der Kleine Waffenschein erlaubt nicht automatisch das Schießen in der Öffentlichkeit.
- Schießen ist außerhalb zugelassener Schießstätten nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig, z. B. unter bestimmten Voraussetzungen im befriedeten Besitztum.
- Verwenden Sie ausschließlich passende, zugelassene Munition und tragen Sie beim Schießen Augen- und Gehörschutz.
- Bewahren Sie Waffe und Munition sicher, ungeladen und für Kinder sowie Unbefugte unzugänglich auf.







