Firat Compact Schreckschusspistole 9mm P.A.K. in chrom
- inklusive 50 Platzpatronen / shoot-club -
Die Firat Compact Schreckschuss Pistole im Kal. 9mm P.A.Knall gibt es nun in einer verchromten Version. Die Waffe wurde aus Metall gefertig mit Griffschalen aus schlagfestem Kunststoff. Das Modell verfügt über einen Double-Action-Abzug und ein 2-reihiges Magazin mit einer Kapazität von 15 Schuss. Zur Sicherung dient die integrierte Fallsicherung. Die Waffe wird in einem Kunststoffkoffer geliefert inkl. einem Abschussbecher für Pyrotechnik und einer Reinigungsbürste.
Technische Daten der Firat Compact Schreckschusspistole:
Kaliber: 9mm P.A.Knall
Magazinkapazität: 15 + 1 Schuss
Länge: 185mm
Breite: 35mm
Höhe: 137mm
Gewicht: 1050g
Abzug: Double-Action
Sicherung: Fallsicherung
Visierung: Kimme & Korn
Material: Metall / Kunststoff
Farbe: chrom/ schwarz
Abschussbecher: PTB-Nr: 929
Technische Daten - Platzpatronen shoot club:
Kaliber: 9mm P.A.Knall
Ladung: NC Nitrozellulose-Pulver
Hülse: Stahl
Inhalt: 50 Platzpatronen im Plastikträger
Lieferumfang:
1x Firat Compact Schreckschusspistole 9mm P.A.K. in chrom
1x Packung Platzpatronen - 50 Schuss shoot club - Kaliber 9mm P.A.K
1x Abschussbecher PTB-Nr: 929
1x Drahtbürste
1x Anleitung

- Waffe-Kaliber: 9mm P.A.K.
- Magazinkapazität: 15
- Farbe: schwarzchrom
Hersteller: German Sport Guns GmbH, Auf den Geeren 23, 59469 Ense-Höingen, Deutschland, info@germansportguns.de
Verantwortliche Person in der EU: German Sport Guns GmbH, Auf den Geeren 23, 59469 Ense-Höingen, Deutschland, info@germansportguns.de
Sicherheitshinweise & Waffenrecht
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) sind keine Spielzeuge, sondern Waffen. Lesen Sie vor der Nutzung die Bedienungsanleitung und beachten Sie die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Der Erwerb und Besitz zugelassener SRS-Waffen mit PTB-Zeichen im Kreis ist in Deutschland grundsätzlich ab 18 Jahren erlaubnisfrei.
- Das zugriffsbereite Führen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums erfordert grundsätzlich einen Kleinen Waffenschein.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von SRS-Waffen nicht erlaubt – auch nicht mit Kleinem Waffenschein.
- Ohne Kleinen Waffenschein darf die Waffe nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, z. B. ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, transportiert werden.
- Der Kleine Waffenschein erlaubt nicht automatisch das Schießen in der Öffentlichkeit.
- Schießen ist außerhalb zugelassener Schießstätten nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig, z. B. unter bestimmten Voraussetzungen im befriedeten Besitztum.
- Verwenden Sie ausschließlich passende, zugelassene Munition und tragen Sie beim Schießen Augen- und Gehörschutz.
- Bewahren Sie Waffe und Munition sicher, ungeladen und für Kinder sowie Unbefugte unzugänglich auf.







