Record Mod. 15-09 Schreckschuss Pistole Kaliber 9mm PAK Schwarz
Die kleine und handliche Schreckschusswaffe von Record kommt mit einem 5-schüssigen Magazin sowie automatischen Hülsenauswurf und Abzugsicherung. Schlichtes Schwarz und gecheckerte Griffschalen aus Kunststoff machen das Modell 15-09 zu einer zeitlosen Schreckschusswaffe. Mit einem prima Preis-Leistungsverhältnis eignet sie sich perfekt als Backup oder Zweitwaffe. Aber auch Einsteigern auf dem Gebiet Schreckschuss sind mit dieser Waffe gut beraten. Bitte beachte, dass die Waffe sich aufgrund ihrer kompakten Maße eher für Schützen mit kleinen Händen eignet.
Folgendes Zubehör passt zu diesem Artikel:
Record Schreckschuss Magazin für Mod. 15-09 Kaliber 9mm P.A.K. 5 Schuss
Abschussbecher für Record Mod. 15-09 PTB 906
Umarex Ladehilfe 9mm PAK Magazin doppelreihig
Technische Daten der Record 15-09 Schreckschuss Pistole:
- Hersteller: Record
- Modell: 15-09
- System: Schreckschuss Pistole
- Kaliber: 9mm PAK
- Farbe: Schwarz
- Magazinkapazität: 5 Schuss
- Griffschalen: Kunststoff
- Sicherung: Abzugsicherung
- Material Griffschalen: Kunststoff
- Länge: 115 cm
- Gewicht: ca. 375 g
Lieferumfang:
1x Record Mod. 15-09 Schreckschuss Pistole 9mm P.A.K. Schwarz

- Waffe-Kaliber: 9mm P.A.K.
- Magazinkapazität: 5
- Farbe: schwarz
Hersteller: Record Firearms GmbH, Eisenbahnstraße 16a, 58739 Wickede/Ruhr, Deutschland, info@record-firearms.de
Verantwortliche Person in der EU: Record Firearms GmbH, Eisenbahnstraße 16a, 58739 Wickede/Ruhr, Deutschland, info@record-firearms.de
Sicherheitshinweise & Waffenrecht
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) sind keine Spielzeuge, sondern Waffen. Lesen Sie vor der Nutzung die Bedienungsanleitung und beachten Sie die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Der Erwerb und Besitz zugelassener SRS-Waffen mit PTB-Zeichen im Kreis ist in Deutschland grundsätzlich ab 18 Jahren erlaubnisfrei.
- Das zugriffsbereite Führen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums erfordert grundsätzlich einen Kleinen Waffenschein.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von SRS-Waffen nicht erlaubt – auch nicht mit Kleinem Waffenschein.
- Ohne Kleinen Waffenschein darf die Waffe nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, z. B. ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, transportiert werden.
- Der Kleine Waffenschein erlaubt nicht automatisch das Schießen in der Öffentlichkeit.
- Schießen ist außerhalb zugelassener Schießstätten nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig, z. B. unter bestimmten Voraussetzungen im befriedeten Besitztum.
- Verwenden Sie ausschließlich passende, zugelassene Munition und tragen Sie beim Schießen Augen- und Gehörschutz.
- Bewahren Sie Waffe und Munition sicher, ungeladen und für Kinder sowie Unbefugte unzugänglich auf.







