RETAY X PRO SCHRECKSCHUSSPISTOLE 9MM P.A.K. - BRÜNIERT
Die X Pro kommt in dieser Variante im Kaliber 9mm P.A.Knall und besticht durch ihr sportliches und einzigartiges Design mit schwarzer Brünierung und freiliegendem Laufmantel. Sie besitzt außerdem ein ausgesprochen hohes Maß an Ergonomie und Komfort. Das zeichnet sich besonders durch die X Touch-Technologie für optimalen Grip, dem Beavertail für idealen Halt und dem 14 Schuss Magazin aus, welches den Griff der Schreckschusspistole verlängert. Die X Pro wird manuell per Hahnsicherung gesichert. Der Abzug lässt sich in Single - Double Action verwenden.
Technische Daten der Retay X Pro Schreckschusspistole:
- Hersteller: Retay
- Modell: X Pro
- Kaliber: 9mm P.A.Knall
- System: Gas- Signal / Schreckschuss
- Magazin-Kapazität: 14 Schuss
- Gesamtlänge: 197 mm
- Gewicht: 823g
- Abzug: Single- und Double-Action
- Visierung: Kimme und Korn
- Sicherung: Manuell
- Material: Metall / Kunststoff
- Schlitten: Metallschlitten
- Griffstück: Polymer mit X Touch-Technology
- Farbe: schwarz (brüniert)
Lieferumfang:
1x Retay X Pro Schreckschusspistole 9mm PAK brüniert1x Abschussbecher1x Reinigungsbürste

- Waffe-Kaliber: 9mm P.A.K.
- Magazinkapazität: 14
- Farbe: brüniertschwarz
Hersteller: Retay Arms Ltd. Sti., Büyükkayacik Mh. 103. Cd. No. 11, 42250 Konya, Türkei, info@retayarms.com
Verantwortliche Person in der EU: UMAREX GmbH & Co. KG, Donnerfeld 2, 59757 Arnsberg, Deutschland, service@umarex.de
Sicherheitshinweise & Waffenrecht
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) sind keine Spielzeuge, sondern Waffen. Lesen Sie vor der Nutzung die Bedienungsanleitung und beachten Sie die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Der Erwerb und Besitz zugelassener SRS-Waffen mit PTB-Zeichen im Kreis ist in Deutschland grundsätzlich ab 18 Jahren erlaubnisfrei.
- Das zugriffsbereite Führen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums erfordert grundsätzlich einen Kleinen Waffenschein.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von SRS-Waffen nicht erlaubt – auch nicht mit Kleinem Waffenschein.
- Ohne Kleinen Waffenschein darf die Waffe nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, z. B. ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, transportiert werden.
- Der Kleine Waffenschein erlaubt nicht automatisch das Schießen in der Öffentlichkeit.
- Schießen ist außerhalb zugelassener Schießstätten nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig, z. B. unter bestimmten Voraussetzungen im befriedeten Besitztum.
- Verwenden Sie ausschließlich passende, zugelassene Munition und tragen Sie beim Schießen Augen- und Gehörschutz.
- Bewahren Sie Waffe und Munition sicher, ungeladen und für Kinder sowie Unbefugte unzugänglich auf.







