Walther P99 Schreckschusspistole 9mm P.A.K. inkl. 250 Platzpatronen
Die Schreckschusspistole ist mit ihrem Kunststoffgriff leicht und liegt gut in der Hand. Die Schreckschusspistole P99 unterscheidet sich kaum vom legendären Original. Sie verfügt über ein robustes Polymer-Griffstück und ein 15-schüssiges zweireihiges Magazin. Höchster Bedienkomfort sowie größtmögliche Sicherheit durch den Entspanndrücker und trotzdem schnelle Feuerbereitschaft faszinieren die Waffenkenner weltweit.
Um die Magazine dieser Waffe schneller beladen zu können, empfehlen wir euch die UMAREX Ladehilfe.
Technische Daten der Walther P99 Schreckschusspistole
- System: Schreckschuss - Gas - Signal
- Kaliber: 9mm P.A.K.
- Magazinkapazität: 15 Schuss
- Länge: 180mm
- Lauflänge: 98mm
- Gewicht: 660g
- Abzug: Single Action / Double Action
- Schaft/Gehäuse: Metall - Schlitten brüniert, schwarzes Polymer - Griffstück
- Sicherung: manuell
- Hersteller: Umarex
Technische Daten Platzpatronen shoot-club-Edition
- Ladung: NC Nitrozellulose-Pulver
- Hülse: Stahl
Kaliber: 9mm PAK - Inhalt: 50 Platzpatronen im Plastikträger Die Patronen sind geeignet als
- Treibladung zum Abschuss von Pyro-Munition z.B. Leuchtsternen
Lieferumfang
- 1x Walther P99 Schreckschusspistole
- 5x 50 Platzpatronen "shoot-club"
- 1x Waffenkoffer
- 1x Reinigungsbürste
- 1x Abschussbecher

- Waffe-Kaliber: 9mm P.A.K.
- Magazinkapazität: 15
- Farbe: schwarzbrüniert
Hersteller: Carl Walther GmbH, Im Lehrer Feld 1, 89081 Ulm, Deutschland, info@carl-walther.de
Verantwortliche Person in der EU: Carl Walther GmbH, Im Lehrer Feld 1, 89081 Ulm, Deutschland, info@carl-walther.de
Sicherheitshinweise & Waffenrecht
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) sind keine Spielzeuge, sondern Waffen. Lesen Sie vor der Nutzung die Bedienungsanleitung und beachten Sie die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Der Erwerb und Besitz zugelassener SRS-Waffen mit PTB-Zeichen im Kreis ist in Deutschland grundsätzlich ab 18 Jahren erlaubnisfrei.
- Das zugriffsbereite Führen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums erfordert grundsätzlich einen Kleinen Waffenschein.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von SRS-Waffen nicht erlaubt – auch nicht mit Kleinem Waffenschein.
- Ohne Kleinen Waffenschein darf die Waffe nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, z. B. ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, transportiert werden.
- Der Kleine Waffenschein erlaubt nicht automatisch das Schießen in der Öffentlichkeit.
- Schießen ist außerhalb zugelassener Schießstätten nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig, z. B. unter bestimmten Voraussetzungen im befriedeten Besitztum.
- Verwenden Sie ausschließlich passende, zugelassene Munition und tragen Sie beim Schießen Augen- und Gehörschutz.
- Bewahren Sie Waffe und Munition sicher, ungeladen und für Kinder sowie Unbefugte unzugänglich auf.







