Zoraki R1 2,5 Zoll Schreckschussrevolver 9mm R.K. brüniert
Der Zoraki R1 2,5 Zoll Revolver ist sehr robust und hat eine lange Haltbarkeit. Er verfügt über eine manuelle Sicherung, sowie eine Fallsicherung gegen versehentliches Auslösen. Die Trommel fasst 6 Platzpatronen, die Griffschalen sind sehr ergonomisch geformt, sodass das Gewicht der Waffe sehr gut gehalten werden kann.
Die PTB-Nummer auf dem Foto kann von der aktuellen PTB-Nummer abweichen!
Technische Daten des Zoraki R1 Schreckschussrevolver:
Kaliber: 9mm R.Knall
System: Gas- Signal
Magazin-Kapazität: 6 Schuss - Trommelmagazin
Gesamtlänge: ca. 186mm
Lauflänge: 2,5 Zoll
Höhe: 140mm
Breite: 36mm
Gewicht: 750g
Abzug: Single- und Double-Action
Visierung: Kimme und Korn
Sicherung: Manuell
Material: Metall/ Kunststoff
Griffschalen: Kunststoff
Farbe: schwarz /brüniert
Hersteller: Zoraki
Lieferumfang:
1x Zoraki R1 schwarz Schreckschussrevolver Kal. 9mm
1x Anleitung
1x Kunststoff-Koffer

Hersteller: ATAK SILAH SAN. TIC. LTD. STI., Imes San. Sit. A Blok 107 Sk. No: 70, 34775 Yukari Dudullu, Ümraniye, Istanbul, Türkei, info@atakarms.com
Verantwortliche Person in der EU: ESC GmbH, Am Rotbühl 3, 89564 Nattheim bei Heidenheim, Deutschland, office@escgmbh.biz
Sicherheitshinweise & Waffenrecht
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) sind keine Spielzeuge, sondern Waffen. Lesen Sie vor der Nutzung die Bedienungsanleitung und beachten Sie die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Der Erwerb und Besitz zugelassener SRS-Waffen mit PTB-Zeichen im Kreis ist in Deutschland grundsätzlich ab 18 Jahren erlaubnisfrei.
- Das zugriffsbereite Führen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums erfordert grundsätzlich einen Kleinen Waffenschein.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von SRS-Waffen nicht erlaubt – auch nicht mit Kleinem Waffenschein.
- Ohne Kleinen Waffenschein darf die Waffe nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, z. B. ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, transportiert werden.
- Der Kleine Waffenschein erlaubt nicht automatisch das Schießen in der Öffentlichkeit.
- Schießen ist außerhalb zugelassener Schießstätten nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig, z. B. unter bestimmten Voraussetzungen im befriedeten Besitztum.
- Verwenden Sie ausschließlich passende, zugelassene Munition und tragen Sie beim Schießen Augen- und Gehörschutz.
- Bewahren Sie Waffe und Munition sicher, ungeladen und für Kinder sowie Unbefugte unzugänglich auf.







