Schreckschussrevolver Zoraki R1 6 Zoll 9 mm R.K. - Chrom im Holster-Set
- inklusive 150 shoot-club Platzpatronen und Cordura Holster -
Nun können wir endlich auch den Neuzugang der Zoraki-Familie vorstellen, den Zoraki R1 Revolver mit einem 6 Zoll Lauf anbieten. Wie gewohnt, ist die Verarbeitung des Zoraki Revolvers sehr hochwertig und die Materialien wurden gut gewählt. Der R1 Revolver besitzt eine Stahltrommel und eine integrierte Fallsicherung, wie auch schon sein Vorgänger. Das Griffstück ist aus Metall, nur die Griffschalen bestehen aus hochwertigem Kunststoff, die einen sehr guten Halt gewährleisten. Insgesamt ist der R1 Revolver eine gelungener und robuster Schreckschussrevolver , der dich nie im Stich lässt und immer (bei richtiger Verwendung) ohne Probleme funktioniert.
Die PTB-Nummer auf dem Foto kann von der aktuellen PTB-Nummer abweichen!
Technische Daten des Zoraki R1:
Kaliber: 9 mm R Knall
Abzug: Double / Single-Action
Trommelkapazität: 6 Schuss
Länge: k.A
Gewicht: k.A.
Farbe: Chrom
Hinweis: Zum Führen der Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Eigentums wird eine behördliche Erlaubnis in Form des kleinen Waffenscheins benötigt.
Lieferumfang:
1 x Zoraki R1 / 9mm R.K. Zoll Chrom
1 x Zoraki Waffenkoffer
1 x Anleitung
1 x Reinigungsbürste
1 x Abschussbecher
3 x 50 shoot-club Platzpatronen 9 mm R.K.
1 x Cordura Holster für Zoraki R1 & R2 Schreckschussrevolver

Hersteller: ATAK SILAH SAN. TIC. LTD. STI., Imes San. Sit. A Blok 107 Sk. No: 70, 34775 Yukari Dudullu, Ümraniye, Istanbul, Türkei, info@atakarms.com
Verantwortliche Person in der EU: ESC GmbH, Am Rotbühl 3, 89564 Nattheim bei Heidenheim, Deutschland, office@escgmbh.biz
Sicherheitshinweise & Waffenrecht
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) sind keine Spielzeuge, sondern Waffen. Lesen Sie vor der Nutzung die Bedienungsanleitung und beachten Sie die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Der Erwerb und Besitz zugelassener SRS-Waffen mit PTB-Zeichen im Kreis ist in Deutschland grundsätzlich ab 18 Jahren erlaubnisfrei.
- Das zugriffsbereite Führen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums erfordert grundsätzlich einen Kleinen Waffenschein.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von SRS-Waffen nicht erlaubt – auch nicht mit Kleinem Waffenschein.
- Ohne Kleinen Waffenschein darf die Waffe nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, z. B. ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, transportiert werden.
- Der Kleine Waffenschein erlaubt nicht automatisch das Schießen in der Öffentlichkeit.
- Schießen ist außerhalb zugelassener Schießstätten nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig, z. B. unter bestimmten Voraussetzungen im befriedeten Besitztum.
- Verwenden Sie ausschließlich passende, zugelassene Munition und tragen Sie beim Schießen Augen- und Gehörschutz.
- Bewahren Sie Waffe und Munition sicher, ungeladen und für Kinder sowie Unbefugte unzugänglich auf.







