Schreckschussrevolver Zoraki R1 / 9mm R.K. mit 6 Zoll Lauf - Titan
Nun ist der Zoraki Revolver R1 auch endlich mit dem 6 Zoll Lauf hier bei uns im Shop erhältlich. Wir freuen uns nach einer extrem langem Wartezeit euch endlich den R1 Schreckschussrevolver in den Farben: chrom, schwarz & titan anbieten zu können.Der Revolver ist wie von Zoraki gewohnt, sehr gut verarbeitet, wodurch die Haltbarkeit extrem gesteigert wird. Außerdem verfügt der Revolver, wie auch sein Vorgänger schon eine Fallsicherung. Geliefert wird er im Kaliber 9mm R.K.
Die PTB-Nummer auf dem Foto kann von der aktuellen PTB-Nummer abweichen!
Technische Daten des Zoraki R1:
Hersteller: Zoraki
Kaliber: 9 mm R Knall
Abzug: Double / Single-Action
Trommelkapazität: 6 Schuss
Lauflänge: ca.15 cm
Gewicht: 907 Gramm
Farbe: Titan
Gesamtlänge: ca. 25 cm
Gesamthöhe: ca. 15 cm
Sicherung: manuell
Visierung: fest
Hinweis: Zum Führen der Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Eigentums wird eine behördliche Erlaubnis in Form des kleinen Waffenscheins benötigt.
Lieferumfang:
1 x Zoraki R1 / 9mm R.K.
1 x Zoraki Waffenkoffer
1 x Anleitung
1 x Reinigungsbürste
1 x Abschussbecher

Hersteller: ATAK SILAH SAN. TIC. LTD. STI., Imes San. Sit. A Blok 107 Sk. No: 70, 34775 Yukari Dudullu, Ümraniye, Istanbul, Türkei, info@atakarms.com
Verantwortliche Person in der EU: ESC GmbH, Am Rotbühl 3, 89564 Nattheim bei Heidenheim, Deutschland, office@escgmbh.biz
Sicherheitshinweise & Waffenrecht
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) sind keine Spielzeuge, sondern Waffen. Lesen Sie vor der Nutzung die Bedienungsanleitung und beachten Sie die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Der Erwerb und Besitz zugelassener SRS-Waffen mit PTB-Zeichen im Kreis ist in Deutschland grundsätzlich ab 18 Jahren erlaubnisfrei.
- Das zugriffsbereite Führen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums erfordert grundsätzlich einen Kleinen Waffenschein.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von SRS-Waffen nicht erlaubt – auch nicht mit Kleinem Waffenschein.
- Ohne Kleinen Waffenschein darf die Waffe nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, z. B. ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, transportiert werden.
- Der Kleine Waffenschein erlaubt nicht automatisch das Schießen in der Öffentlichkeit.
- Schießen ist außerhalb zugelassener Schießstätten nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig, z. B. unter bestimmten Voraussetzungen im befriedeten Besitztum.
- Verwenden Sie ausschließlich passende, zugelassene Munition und tragen Sie beim Schießen Augen- und Gehörschutz.
- Bewahren Sie Waffe und Munition sicher, ungeladen und für Kinder sowie Unbefugte unzugänglich auf.







