Record Mod. 15-09 Schreckschuss Pistole Kaliber 9mm PAK Schwarz SET mit Koffer, Munition und Ersatzmagazin
Dieses Set enthält neben der Record 15-09 Schreckschuss Pistole einen stabilen Hartschalenkoffer der Marke Umarex, 2 Schachteln shoot-club Platzpatronen sowie einem 5-schüssigen Ersatzmagazin.
Technische Daten der Record 15-09 Schreckschuss Pistole:
- Hersteller: Record
- Modell: 15-09
- System: Schreckschuss Pistole
- Kaliber: 9mm PAK
- Farbe: Schwarz
- Magazinkapazität: 5 Schuss
- Griffschalen: Kunststoff
- Sicherung: Abzugsicherung
- Material Griffschalen: Kunststoff
- Länge: 115 cm
- Gewicht: ca. 375 g
Lieferumfang:
- 1x Record Mod. 15-09 Schreckschuss Pistole 9mm P.A.K. Schwarz
- 1x Record Ersatzmagazin
- 1x Umarex Hartschalenkoffer
- 2x shoot-club Platzpatronen Kaliber 9mm PAK (insgesamt 100 Schuss)

- Waffe-Kaliber: 9mm P.A.K.
- Magazinkapazität: 5
- Farbe: schwarzbrüniert
Hersteller: Record Firearms GmbH, Eisenbahnstraße 16a, 58739 Wickede/Ruhr, Deutschland, info@record-firearms.de
Verantwortliche Person in der EU: Record Firearms GmbH, Eisenbahnstraße 16a, 58739 Wickede/Ruhr, Deutschland, info@record-firearms.de
Sicherheitshinweise & Waffenrecht
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) sind keine Spielzeuge, sondern Waffen. Lesen Sie vor der Nutzung die Bedienungsanleitung und beachten Sie die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Der Erwerb und Besitz zugelassener SRS-Waffen mit PTB-Zeichen im Kreis ist in Deutschland grundsätzlich ab 18 Jahren erlaubnisfrei.
- Das zugriffsbereite Führen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums erfordert grundsätzlich einen Kleinen Waffenschein.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von SRS-Waffen nicht erlaubt – auch nicht mit Kleinem Waffenschein.
- Ohne Kleinen Waffenschein darf die Waffe nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, z. B. ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, transportiert werden.
- Der Kleine Waffenschein erlaubt nicht automatisch das Schießen in der Öffentlichkeit.
- Schießen ist außerhalb zugelassener Schießstätten nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig, z. B. unter bestimmten Voraussetzungen im befriedeten Besitztum.
- Verwenden Sie ausschließlich passende, zugelassene Munition und tragen Sie beim Schießen Augen- und Gehörschutz.
- Bewahren Sie Waffe und Munition sicher, ungeladen und für Kinder sowie Unbefugte unzugänglich auf.







