Zoraki 4918 Schreckschusspistole 9mm P.A.K im Set
- inkl. 50 Schuss Platzpatronen "shoot-club" Edition -
Endlich können wir euch die neue Zoraki 4918 im Kaliber 9mm P.A.K. (Pistole,Automatik,Knall) anbieten. Die 4918 aus dem Hause Zoraki basiert auf der Zoraki 918 und wurde entsprechend weiterentwickelt.
Tipp:
Ein passendes Ersatzmagazin mit 18 Schuss findest du hier.
Die PTB-Nummer auf dem Foto kann von der aktuzellen PTB-Nummer abweichen!
Technische Daten zur Zoraki 4918 Schreckschusspistole:
Kaliber: 9 mm P.A.K.
Magazinkapazität: 18 Schuss
Abzug: Double Action
Farbe: schwarz
Gewicht: 887g
Länge: 200mm
Hinweis: Zum Führen der Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Eigentums wird eine behördliche Erlaubnis in Form des kleinen Waffenscheins benötigt.
Lieferumfang:
1 x Zoraki 4918 Schreckschusspistole schwarz 9mm P.A.K.
1 x 50 Schuss Platzpatronen "shoot-club" Edition
1 x Waffenkoffer
1 x Abschussbecher
1 x Reinigungsbürste
1 x Anleitung

- Waffe-Kaliber: 9mm P.A.K.
- Magazinkapazität: 18
- Farbe: schwarzbrüniert
Hersteller: ATAK SILAH SAN. TIC. LTD. STI., Imes San. Sit. A Blok 107 Sk. No: 70, 34775 Yukari Dudullu, Ümraniye, Istanbul, Türkei, info@atakarms.com
Verantwortliche Person in der EU: ESC GmbH, Am Rotbühl 3, 89564 Nattheim bei Heidenheim, Deutschland, office@escgmbh.biz
Sicherheitshinweise & Waffenrecht
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) sind keine Spielzeuge, sondern Waffen. Lesen Sie vor der Nutzung die Bedienungsanleitung und beachten Sie die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Der Erwerb und Besitz zugelassener SRS-Waffen mit PTB-Zeichen im Kreis ist in Deutschland grundsätzlich ab 18 Jahren erlaubnisfrei.
- Das zugriffsbereite Führen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums erfordert grundsätzlich einen Kleinen Waffenschein.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von SRS-Waffen nicht erlaubt – auch nicht mit Kleinem Waffenschein.
- Ohne Kleinen Waffenschein darf die Waffe nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, z. B. ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, transportiert werden.
- Der Kleine Waffenschein erlaubt nicht automatisch das Schießen in der Öffentlichkeit.
- Schießen ist außerhalb zugelassener Schießstätten nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig, z. B. unter bestimmten Voraussetzungen im befriedeten Besitztum.
- Verwenden Sie ausschließlich passende, zugelassene Munition und tragen Sie beim Schießen Augen- und Gehörschutz.
- Bewahren Sie Waffe und Munition sicher, ungeladen und für Kinder sowie Unbefugte unzugänglich auf.







