Weihrauch HW 37 Schreckschussrevolver 9 mm R.K. brüniert
Eine handliche und kompakte Neuentwicklung im klassischen amerikanischen Design - ideal zum unauffälligen Tragen. Wer sich den Weihrauch HW 37 Schreckschussrevolver anschaut wird sofort erkennen, dass dieser das Modell Chief`s Special einer bekannten amerikanischen Waffenschmiede zum Vorbild hat. Das Original wurde im Kaliber .38 Special sowohl als Dienstwaffe als auch als Backup-Waffe von Polizeiermittlern getragen. Der Gasrevolver HW 37 wird im Kaliber 9mm R.Knall gefertigt und bietet wie das Vorbild eine Kapazität von 5 Schuss. Weihrauch ist bekannt für qualitativ hochwertige Waffen.
Hinweis: Zum Führen der Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Eigentums wird eine behördliche Erlaubnis in Form des kleinen Waffenscheins benötigt.
Technische Daten des Weihrauch HW 37 Schreckschussrevolver:
- Hersteller: Weihrauch
- Modell: HW 37
- Typ: Revolver
- System: Schreckschuss
- Farbe: Schwarz
- Kaliber: 9mm R. Knall
- Trommelkapazität: 5 Schuss
- Gewicht: 520g
- Lauflänge: 48mm
- Gesamtlänge: 155mm
- brünierte Ausführung
- Abzug: Single- / Double-Action
Lieferumfang:
1x Weihrauch HW 37 Schreckschussrevolver
1x Abschussbecher

Hersteller: Weihrauch & Weihrauch Sport GmbH & Co. KG, Industriestraße 13, 97638 Mellrichstadt, Deutschland, info@weihrauch-sport.de
Verantwortliche Person in der EU: Weihrauch & Weihrauch Sport GmbH & Co. KG, Industriestraße 13, 97638 Mellrichstadt, Deutschland, info@weihrauch-sport.de
Sicherheitshinweise & Waffenrecht
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) sind keine Spielzeuge, sondern Waffen. Lesen Sie vor der Nutzung die Bedienungsanleitung und beachten Sie die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Der Erwerb und Besitz zugelassener SRS-Waffen mit PTB-Zeichen im Kreis ist in Deutschland grundsätzlich ab 18 Jahren erlaubnisfrei.
- Das zugriffsbereite Führen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums erfordert grundsätzlich einen Kleinen Waffenschein.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von SRS-Waffen nicht erlaubt – auch nicht mit Kleinem Waffenschein.
- Ohne Kleinen Waffenschein darf die Waffe nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, z. B. ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, transportiert werden.
- Der Kleine Waffenschein erlaubt nicht automatisch das Schießen in der Öffentlichkeit.
- Schießen ist außerhalb zugelassener Schießstätten nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig, z. B. unter bestimmten Voraussetzungen im befriedeten Besitztum.
- Verwenden Sie ausschließlich passende, zugelassene Munition und tragen Sie beim Schießen Augen- und Gehörschutz.
- Bewahren Sie Waffe und Munition sicher, ungeladen und für Kinder sowie Unbefugte unzugänglich auf.







