Zoraki Mod. 914 Schreckschusspistole - chrom, graviert - Kal. 9mm P.A.K.
Die Schreckschusspistole Mod. 914 von Zoraki schießt im Kaliber 9mm P.A.Knall bei einer Magazinkapazität von 14 Schuss. Das Besondere an dieser Waffe ist ihre Optik. Sie ist komplett verchromt mit Griffstücken, aus Kunststoff, in Holzoptik. Als Highlight verfügt sie über Gravuren am Schlitten. Die Gesamtlänge der Zoraki Signalpistole beträgt 15,4 cm bei einer Lauflänge von 8,5 cm. Im Lieferumfang sind noch eine Reinigungsbürste, ein Abschussbecher für Signalmunition, eine Gebrauchsanweisung sowie ein Kunststoffkoffer mit Schaumstoffeinlagen.
Für die optimale Pflege der Zoraki Schreckschusspistole empfehlen wir unseren Original ShoXx® shoot-club Oil Pen.
Hinweis: PTB-Nummer und Gravur können von der in der Abbildung gezeigten Nummer abweichen.
Technische Daten zur Schreckschusspistole Mod. 914 - chrom, graviert:
System: Gas- Signal, Schreckschuss
Kaliber: 9mm P.A. Knall
Magazinkapazität: 14 Schuss
Gesamtlänge: 154mm
Höhe: 121mm
Breite: 36mm
Lauflänge: 85mm
Leergewicht: 700g
geladenes Magazin: 130g
Anzahl der Teile: 47 Stück
Material: Metall/ Kunststoff
Griffschalen: Holzimitat
Farbe: Chrom mit Gravur
Lieferumfang:
1x Zoraki Schreckschusspistole Mod. 914 chrom - graviert, Kal. 9mm P.A.Knall
1x Reinigungsbürste
1x Abschussbecher: 15mm
1x Waffenkoffer aus Kunststoff mit Schaumstoffeinlagen
1x Bedienungsanleitung

- Waffe-Kaliber: 9mm P.A.K.
- Magazinkapazität: 14
- Farbe: braunschwarzchrom
Hersteller: ATAK SILAH SAN. TIC. LTD. STI., Imes San. Sit. A Blok 107 Sk. No: 70, 34775 Yukari Dudullu, Ümraniye, Istanbul, Türkei, info@atakarms.com
Verantwortliche Person in der EU: ESC GmbH, Am Rotbühl 3, 89564 Nattheim bei Heidenheim, Deutschland, office@escgmbh.biz
Sicherheitshinweise & Waffenrecht
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) sind keine Spielzeuge, sondern Waffen. Lesen Sie vor der Nutzung die Bedienungsanleitung und beachten Sie die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Der Erwerb und Besitz zugelassener SRS-Waffen mit PTB-Zeichen im Kreis ist in Deutschland grundsätzlich ab 18 Jahren erlaubnisfrei.
- Das zugriffsbereite Führen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums erfordert grundsätzlich einen Kleinen Waffenschein.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von SRS-Waffen nicht erlaubt – auch nicht mit Kleinem Waffenschein.
- Ohne Kleinen Waffenschein darf die Waffe nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, z. B. ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, transportiert werden.
- Der Kleine Waffenschein erlaubt nicht automatisch das Schießen in der Öffentlichkeit.
- Schießen ist außerhalb zugelassener Schießstätten nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig, z. B. unter bestimmten Voraussetzungen im befriedeten Besitztum.
- Verwenden Sie ausschließlich passende, zugelassene Munition und tragen Sie beim Schießen Augen- und Gehörschutz.
- Bewahren Sie Waffe und Munition sicher, ungeladen und für Kinder sowie Unbefugte unzugänglich auf.







